Das kann je nach Berufsgruppe etwas unterschiedlich sein.
Grundsätzlich können Sie KI-Assistenten unter vergleichbaren Bedingungen dazu einsetzen, Ihnen bei der Arbeit zu helfen, wie menschliche Unterstützung. Typischerweise dürfen Sie Teile Ihrer Arbeitsaufgaben delegieren, unter der Voraussetzung, dass Sie die korrekte Aufgabenerledigung selbst effektiv kontrollieren können und dies auch tun.
Bei inhaltlichen Beiträgen zu Ihrer Arbeit, die Sie nicht vollständig kontrollieren können, muss bei manchen Berufsgruppen (z. B. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige) die Identität der Hilfsperson offengelegt werden.
Außerdem wird bei der Delegation von Aufgaben an einen KI-Assistenten, die nicht vollständig und effektiv kontrolliert werden können, der Anwendungsbereich der neuen EU-KI-Verordnung eröffnet: Wenn eine KI einen eigenen inhaltlichen, nicht von Ihnen geprüften Beitrag z. B. zu einem Gerichtsgutachten liefern würde, würde die KI als Hochrisiko-KI-System gelten und strengen Regeln unterliegen.
Sie müssen bei der Anwendung von KI-Assistenten also stets darauf achten, dass Sie die Arbeitsergebnisse effektiv kontrollieren können.
Der KI-Assistent der ecambria erfüllt diese Anforderung, da der Änderungsmodus von Word verwendet wird, so dass Sie jede vorgeschlagene Änderung an Ihrem Text explizit prüfen können und aktiv annehmen müssen.
Wenn Sie die Übersetzungsfunktion nutzen, müssen Sie in der Lage sein, die Qualität der Übersetzung selbst zu prüfen. Wenn Sie also Ihren Text in eine Sprache übersetzen lassen möchten, die Sie selbst nicht beherrschen, sollten Sie den Empfänger auf die Fehlermöglichkeiten aufgrund der automatischen Übersetzung hinweisen.
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